„Beständigkeit ist Voraussetzung für lebenslang gesunde Zähne.“
Neue Kinder-Patienten und Sie als Eltern erhalten von uns vor ihrem ersten Termin einen Brief, in dem wir sie begrüßen und mit einfachen Worten erklären, was beim Zahnarzt passiert.
Im besten Fall- wenn Ihr Kind keine Beschwerden hat und somit kein Behandlungsbedarf besteht- lernt das Kind die Praxis und unsere Mitarbeiter/-innen kennen. Bitte sprechen Sie im Vorfeld nicht über eigene „Zahnarztängste“ und Schmerzen. Auch falsche Versprechungen wie: .Es tut gar nicht weh.“ oder „Du brauchst keine Angst zu haben!“,
sollten Sie vermeiden. Ihr Kind soll langsam und spielerisch an das „Erlebnis Zahnarztpraxis“ heran geführt werden. Dazu soll es sein Lieblingsplüschtier oder seinen Glücksbringer mitbringen.
Ab Wann zum Zahnarzt
Wir empfehlen, dass zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr die erste Früherkennungsuntersuchung durchgeführt werden sollte. Ab dem 6.Lebensjahr ist es ratsam, am Individual – Prophylaxeprogramm zweimal im Jahr teilzunehmen. Diese Leistungen tragen die gesetzlichen Krankenkassen.
Kariesrisiko
Bei hohem Kariesrisiko sind neben den beiden kostenlosen Besuchen in der „Zahnputzschule“ zwei weitere Prophylaxe- Termine sinnvoll. Diese sind dann jedoch nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.